Baum-, Strauch- und Heckenschnitt
Die kostenlose Sammlung im Landkreis Aurich
ABHOLUNG VON BAUM-, STRAUCH- UND HECKENSCHNITT
Zweimal im Jahr wird im Landkreis Aurich eine kostenlose Einsammlung von Baum- und Strauchschnitt durchgeführt. Sie können, wenn Sie eine Biotonne angemeldet haben, zu den unten angegebenen Terminen das bei Ihnen anfallende sperrige Material gebündelt an die Straße legen.
Vorgaben:
- Die Gesamtmenge der bereitgelegten Bündel darf 5 m³ nicht überschreiten.
- Gelagerter Baum-, Strauch- und Heckenschnitt an großen Sammelstellen, z.B. auf städtischen oder gemeindlichen Flächen, Mähflächen, Grünflächen, in Wendehämmern etc., ist nicht zugelassen und wird nicht abgefahren!
Bitte beachten Sie zudem Folgendes:
- Bitte verwenden Sie verrottbares Band, keinen Draht und kein Plastikband.
- Die Bündel dürfen nicht länger als zwei Meter und nicht schwerer als 25 kg sein.
- Sie müssen am ersten Tag der Abfuhrwoche Ihrer Stadt oder Gemeinde (siehe unten) bis 06:30 Uhr gut sichtbar am Straßenrand neben Ihrer Hauseinfahrt zur Abholung bereitliegen.
- Nicht bündelfähige Gartenabfälle sowie Blätter werden im Rahmen dieser Sammlung nicht – auch nicht in Säcken verpackt – mitgenommen.
- Bitte verdecken Sie keine Hydranten.
STRASSEN AUS DEM RÜCKWÄRTSFAHRKATASTER
Sollte Ihre Straße dem Rückwärtsfahrkataster unterliegen und somit nicht mehr von unseren Abfallsammelfahrzeugen angefahren werden dürfen, legen Sie Ihre geschnürten Bündel bitte dennoch am Straßenrand neben Ihrer Hauseinfahrt zur Abholung bereit. Diese Straßen werden von uns gesondert innerhalb der unten angegebenen Woche angefahren.
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG) ZUM GEHÖLZSCHNITT
Aus Artenschutzgründen ist es auch privaten Gartenbesitzern verboten, in der Zeit vom 01.03.-30.09. Hecken zu roden oder auf den Stock zu setzen.
Kostenpflichtige Abholung größerer Mengen:
Als weitere Dienstleistung bietet Ihnen die MKW eine kostenpflichtige Abholung Ihres Baum- und Strauchschnittes an, bei der das bereitgelegte Material nicht gebündelt werden muss. Den hierfür notwendigen Antrag finden Sie in der Rubrik Downloads auf dieser Seite.
Stadt Norden und Ortsteile - 17.02. - 21.02.2025 - 8. KW
Hinte, Krummhörn - 24.02. - 28.02.2025 - 9. KW
Großheide, Dornum - 03.03. - 07.03.2025 - 10. KW
Stadt Aurich und Ortsteile - 10.03. - 14.03.2025 - 11. KW
Großefehn, Ihlow - 17.03. - 21.03.2025 - 12. KW
Südbrookmerland, Brookmerland - 24.03. - 28.03.2025 - 13. KW
Hage - 31.03. - 04.04.2025 - 14. KW
Wiesmoor - 07.04. - 11.04.2025 - 15. KW
Inseln
Insel Norderney - Freitag, 21.03.2025
Insel Baltrum - Freitag, 11.04.2025
Insel Juist - Montag, 14.04.2025
FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA!
Das Team der Abfallberatung beantwortet gern Ihre Fragen.