AN- ODER ABMELDUNG ZUR ABFALLENTSORGUNG
Zentrale Gebührenveranlagung ab 2025
Sie sind neu zugezogen, haben gebaut oder ziehen in eine andere Stadt oder Gemeinde und müssen sich entweder zur Abfallentsorgung anmelden oder von der Veranlagung abmelden.
Bis Ende 2024 fungierten hierfür die Steuerämter der Städte und Gemeinden als Ansprechpartner. Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt die Gebührenveranlagung für die Abfallentsorgung im Landkreis Aurich zentral über die MKW GmbH und Co. KG in Großefehn. Für die Städte Aurich, Norden und die Inseln ist die MKW bereits seit mehreren Jahren zuständig.
Für Objekteigentümer ändert sich damit aber nichts Grundsätzliches. Sie erhalten lediglich einen neuen Ansprechpartner (MKW GmbH & Co.KG) und einen neuen Zahlungsempfänger (Landkreis Aurich) für die Abfallgebühren. Ein Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates wurde Objekteigentümern zugesendet oder ist in unserem Downloadbereich zu finden.
Sollten sich im Zuge der Umstellung weitere Fragestellungen ergeben, nutzen Sie gern den untenstehenden Fragenkatalog mit den zugehörigen Antworten (FAQs) zu den wichtigsten Themen in diesem Zusammenhang. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen bereits jetzt gern zur Verfügung:
04941 16-7500
abfallgebuehren@landkreis-aurich.de
Ab 1. Januar 2025 wird die Landkreistochter MKW GmbH & Co. KG, Holtmeedeweg 6 in 26629 Großefehn Ansprechpartnerin für sämtliche Objekteigentümer im Landkreis Aurich sein. Neben der Postanschrift ist für die entsprechenden Themen eine Hotline unter 04941 16-7500 und eine zentrale Mailadresse unter abfallgebuehren@landkreis-aurich.de eingerichtet.
FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA!
Das Team der Abfallberatung beantwortet gern Ihre Fragen.