ZUSCHUSS WINDELN & INKONTINENZ
Beantragen Sie einen Zuschuss zur Windelentsorgung
ZUSCHUSS ZU DEN KOSTEN DER ENTSORGUNG VON INKONTINENZARTIKELN
Der Landkreis Aurich gewährt Personen, die wegen Erkrankungen Inkontinenzartikel zu entsorgen haben, einen Zuschuss zu den Kosten der Entsorgung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Personen, die Inkontinenzmaterial benötigen und nicht in stationären Pflegeeinrichtungen (z. B. Heimen) wohnen, erhalten bei einem angemeldeten 120-l-Restabfallvolumen 25,00 Euro pro Jahr, bei einem angemeldeten 240-l-Restabfallvolumen oder größer 50,00 Euro pro Jahr.
Die Entlastung wird auf schriftlichen Antrag im Voraus für jeweils 1 Jahr gewährt. Die Inkontinenz ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Attest) nachzuweisen. Bei Fortdauern der Inkontinenz ist jährlich ein neues ärztliches Attest vorzulegen. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich vom Arzt ein "Dauerattest" ausstellen zu lassen, welches nur einmal bei uns eingereicht werden muss.
Benötigte Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular (rechts unter Downloads)
- ärztliches Attest über Inkontinenz
- Abfallgebührenbescheid des Landkreises Aurich bzw. Abgabenbescheid der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt (Kopie ist ausreichend).
ZUSCHUSS ZU DEN KOSTEN DER WINDELENTSORGUNG
Der Landkreis Aurich gewährt Familien mit Kleinkindern, die Windeln zu entsorgen haben, eine finanzielle Entlastung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Familien erhalten für jedes Kind bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats einen Zuschuss von 25,00 Euro pro Jahr.
Die Entlastung wird auf schriftlichen Antrag für die gesamte Zeit bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes gewährt. Sie wird in jährlichen Beträgen im Voraus überwiesen (zu Beginn des 1. und 2. Lebensjahres jeweils 25,00 Euro und zu Beginn des 3. Lebensjahres 12,50 Euro). Für jedes Kind ist ein getrennter Antrag zu stellen.
Benötigte Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular (rechts unter Downloads)
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie ist ausreichend)
- Abfallgebührenbescheid des Landkreises Aurich bzw. Abgabenbescheid der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt (Kopie ist ausreichend)
FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA!
Frau Krüger beantwortet gern Ihre Fragen.