ZUSCHUSS WINDELN & INKONTINENZ
Änderung bei der Beantragung eines Zuschusses zur Windelentsorgung
Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 23.06.2025 wurde die finanzielle Entlastung für die Entsorgung von Windeln bzw. Inkontinenzmaterialien des Landkreises Aurich neu geregelt. Neuer Ansprechpartner ist das Sozialamt des Landkreises Aurich.
Voraussetzung für die Beantragung und Bewilligung des Zuschusses ist zukünftig der Bezug von Wohngeld oder Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG).
Da es sich bei der finanziellen Entlastung für die Entsorgung von Windeln bzw. Inkontinenzmaterialien um eine freiwillige Leistung handelt, ist für alle zukünftigen Entlastungszahlungen ein neuer Antrag erforderlich. Dies gilt sowohl für Personen, die bereits eine Bewilligung zur Windelentsorgung über einen Zeitraum von 30 Monaten (in drei Teilbeträgen) erhalten haben, als auch für Antragstellende, die jährlich einen Entlastungsbetrag beantragen.
Sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) weiterhin erfüllt sind, können Sie den entsprechenden Antragsvordruck online ausfüllen unter:
https://www.landkreis-aurich.de/
Im Online-Kreishaus unter Dienstleistungen A-Z finden Sie „Entlastung für die Entsorgung der Windeln bzw. Inkontinenzmaterialien“.
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