GEBÜHRENABRECHNUNG 2024 & VORAUSZAHLUNGSBESCHEID 2025
Wir weisen darauf hin, dass alle Eigentümer*innen von Objekten im Landkreis Aurich demächst den Vorauszahlungsbescheid für die Abfallgebühren 2025 per Post vom Landkreis erhalten.
Etwa im gleichen Zeitraum werden die Steuerämter der von der Gebührenumstellung betroffenen Gemeinden und der Stadt Wiesmoor letztmalig die Abfallgebühren-Endabrechnung für 2024 versenden.
ZENTRALE GEBÜHRENVERANLAGUNG AB 2025
Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt die Gebührenveranlagung für die Abfallentsorgung im Landkreis Aurich zentral über die MKW GmbH und Co. KG in Großefehn. Alle Informationen zur Umstellung finden Sie HIER.
Abfallgebühren Hausmüll
Abfallgebühren für den Landkreis Aurich
BERECHNUNG DER ABFALLGEBÜHREN
Die Abfallgebühren im Landkreis Aurich setzen sich zusammen aus:
Grundgebühr je Benutzungseinheit (Wohnung, Ferienwohnung, Gewerbebetrieb etc.)
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Leerungsgebühren (Leistungsgebühren) für die im Landkreis Aurich zugelassenen Rest- und Bioabfallbehälter
Die Grundgebühr für eine private Benutzungseinheit (Wohnung, Ferienwohnung o.ä.) beträgt 87,00 €.
Bei Gewerbebetrieben richtet sich die jährliche Grundgebühr nach dem vorgehaltenen Restabfall-Behältervolumen und wird wie folgt berechnet:
bis zu 240 l = 87,00 €
Je weiterem 240 l Restabfallvolumen erhöht sich die Grundgebühr um 87,00 €.
Dem Gewerbe werden die freien Berufe sowie die Einrichtungen für öffentliche, soziale oder kulturelle Zwecke gleichgestellt.
Weitere Informationen können der Abfallgebührensatzung entnommen werden. Diese finden Sie im Download-Bereich.
Bei Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle. Diese finden Sie hier.