Abfallgebühren Hausmüll
Abfallgebühren für den Landkreis Aurich
BERECHNUNG DER ABFALLGEBÜHREN
Die Abfallgebühren im Landkreis Aurich setzen sich zusammen aus:
Grundgebühr je Benutzungseinheit (Wohnung, Ferienwohnung, Gewerbebetrieb etc.)
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Leerungsgebühren (Leistungsgebühren) für die im Landkreis Aurich zugelassenen Rest- und Bioabfallbehälter
Die Grundgebühr für eine Benutzungseinheit im Privathaushalt liegt bei einem Restabfallbehältervolumen von bis zu 240 Litern bei 80,00 €.
Bei Gewerbebetrieben richtet sich die Grundgebühr nach der Restabfall-Behältergröße und wird wie folgt berechnet:
Die jährliche Grundgebühr beträgt für Gewerbeeinheiten mit einem vorgehaltenen Behältervolumen von
bis zu 240 l = 80,00 €
250 bis 360 l = 160,00 €
370 l bis 480 l = 240,00 €
490 l bis 600 l = 320,00 €
610 l bis 720 l = 400 €
730 l bis 840 l = 480,00 €
850 l bis 960 l = 560,00 €
970 l bis 1080 l = 640,00 €
1.090 l bis 1.200 l = 720,00 €
Dem Gewerbe werden die freien Berufe sowie die Einrichtungen für öffentliche, soziale oder kulturelle Zwecke gleichgestellt. Hierbei ist davon auszugehen, dass Wohn- und Gewerbeeinheiten, die über Behälter bis 240 Liter an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, ein ähnliches Benutzungsverhalten haben wie Privathaushalte und somit identische Vorhalte und Bereitstellungsleistungen anfallen. In diesen Fällen wird eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 80,00 € erhoben.
Weitere Informationen können der Abfallgebührensatzung entnommen werden. Diese finden Sie im Download-Bereich.
Bei Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle. Diese finden Sie hier.
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