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ZENTRALE GEBÜHRENVERANLAGUNG AB 2025

Die wichtigsten Informationen zur Umstellung

Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt die Gebührenveranlagung für die Abfallentsorgung im Landkreis Aurich zentral über die MKW GmbH und Co. KG in Großefehn.

Für Objekteigentümer ändert sich damit aber nichts Grundsätzliches. Sie erhalten lediglich einen neuen Ansprechpartner (MKW GmbH & Co.KG) und einen neuen Zahlungsempfänger (Landkreis Aurich) für die Abfallgebühren. Ein Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates wurde Objekteigentümern zugesendet oder ist in unserem Downloadbereich zu finden.

Wichtig: Bis 31. Dezember 2024 fungieren hierfür die Steuerämter der Städte und Gemeinden als Ansprechpartner.

Sollten sich im Zuge der Umstellung weitere Fragestellungen ergeben, nutzen Sie gern den untenstehenden Fragenkatalog mit den zugehörigen Antworten (FAQs) zu den wichtigsten Themen in diesem Zusammenhang. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen bereits jetzt gern zur Verfügung:

04941 16-7500
abfallgebuehren@landkreis-aurich.de

 

Welche Gemeinden und Städte sind von der Umstellung der Gebührenveranlagung betroffen?

Die Erhebung der Abfallgebühren und alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben werden ab dem 1. Januar 2025 im gesamten Gebiet des Landkreises Aurich zentral durch die MKW GmbH & Co. KG durchgeführt.

Für Aurich, Norden und die Inseln ist die MKW bereits seit mehreren Jahren zuständig.

FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA!

Das Team der Abfallberatung beantwortet gern Ihre Fragen.

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Tel.: 04941 16-7100
Fax: 04941 16-7099
abfallwirtschaft@landkreis-aurich.de

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